Einreisebestimmung Iran
- 1 Antragsformular
- 2 Paßbilder (3x4 cm, keine Kopien oder eingescannte Fotos)
- Reisepaß (noch mind. 6 Monate gültig / 2 freie Seiten)
- Ausländische Staatsbürger benötigen den Nachweis eines deutschen Wohnsitzes bzw.
eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. - Zusatzformular bei Beantragung ab Dezember 2009
(Das Zusatzformular muss bei jeder Visabeantragung beigefügt werden)
- Firmenschreiben mit Angabe von Zweck und Dauer der Reise und das die Kosten für
Reise und Aufenthalt getragen werden. - FORM 2 (wird nach Genehmigung des iranischen Aussenministeriums vom
Geschäftspartner im Iran an den Antragsteller in Deutschland übersandt)
Das Visum kann nur bei der in Form 2 angegebenen Stelle (Botschaft, Konsulat)
beantragt werden.
TOURISTENREISE
- Schreiben des Reisebüros mit Referenz-Nummer aus dem Iran.
KRANKENVERSICHERUNG
Seit dem 05.05.2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in Iran eine Krankenversicherung
nachgewiesen werden. Die in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherungen
müssen für die Behandlung in iranischen Krankenhäusern gültig sein, anderenfalls muss bei
Einreise eine iranische Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Unfall- und
Krankenversicherung wird für Aufenthalte bis zu 92 Tage am Flughafen angeboten.
Geltungsdauer:
- bis zu 3 Monaten für 14-30 Tage Aufenthalt.
- bis zu 6 Monaten für mehrmalige Einreisen
Bearbeitungsdauer: bis zu 10 Tagen
Generalkonsulat der Islamischen
Republik Iran
Raimundstr. 90
60320 Frankfurt/Main
Tel.: 069 / 56 000 734
Fax: 069 / 56 000 728
Öffnungszeiten: Mo. – Mi. - Fr von 8.30-12.30 Uhr
Telefonische Auskunft: 14.30 – 16.00 Uhr
www.iranischeskonsulat.de



