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Start Anträge / Bestimmungen Indien

Einreisebestimmung Indien

    

  • 1 Antragsformular
    (Das Antragsfomrular muss lückenlos und in allen Punkten ausgefüllt werden.
    Nicht zutreffendes bitte mit "Nein" beantworten. Streichungen werden nicht mehr akzeptiert. )
  • 1 Zusatzformular
    für Ausländische Staatsbürger die weniger als 1 Jahr (bei Touristenreisen) bzw. weniger als
    2 Jahre (bei Geschäftsreisen) in Deutschland gemeldet sind.
  • 2 farbige Paßbilder (identisch im Original, keine Kopien oder Ausdrucke)
  • Reisepaß (der Reisepaß muss noch 6 Monate über den Visazeitraum hinaus gültig sein, 2
    freie Seiten)
  • Ausländische Staatsbürger benötigen den Nachweis eines deutschen Wohnsitzes in Form einer
    Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf oder einen unbefristeten
    Aufenthaltstitel.
GESCHÄFTSREISE
  • Firmenschreiben in englischer Sprache (Deutsch wird nicht mehr akzeptiert) mit genauer Bezeichnung des Reisezwecks
    sowie mit Angabe von Name, Dauer und Art des Visums und der Kostenübernahme für Reise und
    Aufenthalt.
  • Einladung aus Indien mit genauen Angaben zum Zweck der Reise (falls ein Jahresvisum
    gewünscht wird, muss dies ausdrücklich im Einladungsschreiben erwähnt werden)

 

EMPLOYMENTVISA OHNE ARBEITSVERTRAG

Techniker und Monteure die von einer deutschen Firma nach Indien entsandt werden, müssen ab sofort wieder
ein Employmentvisum beantragen. Bei Einreise mit einem Employmentvisum muss sich der Reisende innerhalb
von 14 Tagen (besser sofort nach Einreise) bei der FRRO registrieren lassen.
Das Employmenvisum ist nur für die im Visum eingetragene Firma gültig.

  • Firmenschreiben (in englischer Sprache) mit Angabe von:
    Name des Reisenden, Zweck u. Dauer der Reise, Bestätigung der Reisekosten
    Name, Anschrift und Telefonnummer der Indischen Firma
    Der beantragte Visazeitraum muss ausdrücklich aufgeführt werden.
  • Einladung aus Indien mit genauen Angaben zur Tätigkeit in Indien sowie den Daten des Reisenden.
  • Qualifikationsnachweise
    Entweder in Form von Zeugniskopien (Abschlüsse, Facharbeiterbriefe ect.)
    oder eines tabellarischen Lebenslaufes in englischer Sprache mit Angabe von Ausbildung, berufl. Werdegang,
    Position im Unternehmen und Haupttätigkeitsfeld.
    Der Lebenslauf sollte von der deutschen Firma ausgestellt und gestempelt werden.

TOURISTENREISE

  • Visa werden für 6 Monate mit mehrmaliger Einreise erteilt.
    Nach der Ausreise aus Indien muss ein Zeitraum von 2 Monaten bis zur erneuten Einreise eingehalten
    werden.
    Ist dies nicht möglich, muss der Reiseverlauf im Visaantrag und mit beigefügten Unterlagen
    erklärt werden. Das Konsulat entscheidet im Einzelfall über die Visagültigkeit und die Häufigkeit der
    Einreisen. Bei einer kurzfristigeren Wiedereinreise (z.B. Besuch eines Nachbarlandes) muss die
    Vertretung von Indien im Nachbarland aufgesucht werden, um die erneute Einreise zu beantragen.

Geltungsdauer:

  • Mehrmalige Einreise 6 Monate bis 5 Jahre ab Ausstellungsdatum

Bearbeitungsdauer:

  • 5 Tage, Expressvisa werden nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.
    Touristenvisa können nicht als Expressvisum beantragt werden.
    Ausländische Staatsbürger die noch nicht länger als 1 Jahr in Deutschland
    ansässig sind mind. 10 Tage

IGCS Generalkonsulat der Republik Indien
Indo-German Consultancy Services Ltd.
Friedrich-Ebert-Anlage 3, 7. Stock
60327 Frankfurt/M.
www.igcsvisa.de/IGCSVISAFH/index.html/