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Einreisebestimmung China

    

  • 1 Antragsformular
  • 1 Paßbild (keine Kopien, keine eingescannten Fotos)
  • Reisepaß (noch mind. 6 Monate gültig / 2 freie Seiten)
  • Ausländische Staatsbürger benötigen den Nachweis eines deutschen Wohnsitzes
    (Meldebescheinigung) bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

GESCHÄFTSREISEN
  • Einladung aus der VR China
    Mehrfache Einreisevisa mit einer Geltungsdauer von 6 oder 12 Monaten werden nur
    mit Einladung der chinesischen Behörden (Ministerien) ausgestellt, wenn diese den Zeitraum
    befürworten. Die Entscheidung hierüber unterliegt jedoch letztendlich dem Konsulat.
    Ein mehrmaliges Visum für 6 Monate kann jedoch auch weiterhin mit einer Firmeneinladung
    ausgestellt werden, wenn im Reisepaß bereits ein mehrmaliges Visum enthalten ist.

Geltungsdauer:

  • Einmalige Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum
  • Zweimalige Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum
  • Mehrmalige Einreise: 6 – 12 Monate ab Ausstellungsdatum (nur mit Einladung)

Bearbeitungsdauer: 4 Tage (gegen erhöhte Gebühr Ausstellung innerh. von 1-3 Tagen)


Ab 4. Januar 2010 wird die Beantragung eines Same Day Visums nur im Notfall
vorgenommen. Dazu sind ein schriftlicher Antrag sowie entsprechende Unterlagen als
Beweis für einen Notfall erforderlich. Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, zu
prüfen und zu entscheiden, ob ein Expreßvisum erteilt wird.

Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden.

 

Generalkonsulat der VR China
Mainzer Landstraße 175
60326 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 / 750 855 34
Fax: 069 / 750 855 40
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr
www.china-botschaft.de