Deutsch (DE-CH-AT)
Start Anträge / Bestimmungen Belarus

Einreisebestimmung Belarus

    

  • 1 Antragsformular
  • 1 Paßbild (kein Computerbild)
  • Reisepaß (noch mind. 3 Monate gültig / 2 freie Seiten)

  • Zur Zeit sollten alle Reisenden nach Belarus an den Grenzübergangsstellen eine Pflichtkrankenversicherung mit einer belarussischen
    Versicherungsgesellschaft abschließen. Unter Punkt 34 des Visumantrages muss „An der Grenze“ eingetragen werden.

    Meldebestimmungen

    Für die Einreise in die Republik Belarus sowie für Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum und eine
    Migrationskarte erforderlich.

    Die Migrationskarte wird seit Januar 2010 von der Botschaft ausgestellt.

    Visumpflichtige Reisende müssen sich nach der Einreise innerhalb von 3 Tagen bei der Ausländerbehörde
    (Verwaltung für Angelegenheiten  der Staatsangehörigkeitund Migration, das frühere "OWIR") registrieren lassen
    (wird bei Hotelaufenthalt durch die Hotels erledigt).

    Bei Aufenthalten in Privatunterkünften muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen.
    Hierzu werden in der Regel benötigt:
    Pass, Migrationskarte, 2 Passbilder, Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums,
    Bestätigung der einladenden Organisation mit Stempel und  Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche),
    eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden  Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze).

    Die Reisenden dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.

GESCHÄFTSREISE (für max. 90 Tage Aufenthalt in Belarus)
  • Einladung aus Belarus von einer Juristischen Person
    (Visa für 30 Tage Aufenthalt können ohne Einladung ausgestellt werden. Es muß jedoch
    die vollständige Anschrift des zu besuchenden Unternehmens in Belarus und die
    Hotelanschrift angegeben werden

    DAUERVISUM MEHRFACHE EINREISE (für max. 90 Tage Aufenthalt in Belarus)
  • Antrag der juristischen Person aus Belarus
    Auszug aus dem Staatsregister der Firma aus Belarus
    Kopie des Vertrages zwischen der Firma aus Belarus und der Deutschen Firma
    (offizielles Siegel und Stempel der Firma)
    Nachweis der Tätigkeit des Reisenden (Einladung im Original mit Briefkopf und
    Unterschrift des Leiters der Firma aus Belarus)
    Weitere Unterlagen können von der Botschaft angefordert werden.

TOURISTENREISE

  • Bestätigung eines belarussischen Reisebüros/Reiseveranstalters über den gebuchten Aufenthalt
    (Voucher mit Angabe der Referenznummer)

Bearbeitungsdauer: mind. 7 Tage / Expressbearbeitung 2-3 Tage

Außenstelle Bonn
der Botschaft der Republik Belarus, Bonn
Fritz-Schäffer-Straße 20,
53113 Bonn
Tel.: (02 28) 201 13 10
Fax: (02 28) 201 13 19
Tel. Konsularabt.: (02 28) 201 13 31/32
Fax Konsularabt.: (02 28) 201 13 39
Sprechzeit: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
www.germany.belembassy.org